Gefahrguttransport ADR: Seit dem 1. Juli 2013 sind die neuen Vorschriften des ADR 2013 anzuwenden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen bis Ende Juni ihre Mitarbeitenden, die sich mit der Beförderung gefährlicher Güter befassen, über die neuen Vorschriften unterweisen müssen. Zudem müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie diese Pflicht erfüllt haben. Am effektivsten und kostengünstigsten ist dies mit dem Online-Kurs ADR 2015 Gefahrguttransport (Update von 2013) möglich.
Flexibel lernen die Mitarbeitenden alles Notwendige aus den Bereichen Klassifizieren, Verpacken, Befüllen, Kennzeichnen und Beschriften, Ver- und Entladen, Dokumentieren, Befördern und Kontrollieren. Und die Unternehmen erfüllen gleichzeitig die gesetzlich geforderte Dokumentationspflicht.