Transportschulung für Lithium-Ionen-Batterien

Immer mehr Produkte werden mit Lithium-Ionen-Akkus ausgerüstet, damit von der Gartenschere über das Notebook bis zum E-Bike alles mehr Power hat. Allerdings sind dadurch immer mehr Mitarbeitende mit Lithium-Ionen-Batterien konfrontiert. Die Gefahrgutvorschriften für Lithium-Batterien sind auf den ersten Blick nicht sehr übersichtlich, deshalb werden in einem attraktiven Online-Schulungsmodul am Beispiel E-Bike, die Vorschriften praxisnah und verständlich dargestellt.


Viele Unternehmen sind mit einem neuen sicherheitstechnischen Problem konfrontiert: Mitarbeitende von Händlern, Transportfirmen usw. sind  an der Beförderung von Lithium-Ionen Batterien beteiligt.  Weil Lithium-Ionen Batterien eine höhere Energiedichte haben und deshalb bei vergleichbarer Leistung nur halb so viel wiegen wie herkömmliche Akkus, (Quelle Bosch) werden sie immer beliebter und sind bald allgegenwärtig.

Werden Lithium-Ionen-Batterien falsch behandelt ist das Gefahrenpotenzial sehr gross. Unerwünschte chemische Reaktionen bis hin zur Explosion einer Batterie können die Umwelt und die Mitarbeitenden gefährden. So schreibt Lars Ohlinger vom Magazin Plus Minus der ARD: „Die technische Entwicklung ist rasant. In den letzten drei Jahren hat sich der Preis halbiert. Gleichzeitig hat sich seit der Einführung der Lithium-Ionen-Akkus die Energiedichte versechsfacht. Damit können schon kleine wiederaufladbare Batterien eine ungeahnte Sprengkraft entwickeln.“ Lithium-Ionen-Batterien werden deshalb im internationalen Transportrecht als Gefahrgut eingestuft und müssen gemäss den entsprechenden Vorschriften verpackt, verladen und befördert werden.

Personen, welche an diesem Prozess beteiligt sind, müssen die entsprechende Unterweisung erhalten. Das kann für Unternehmen recht aufwändig werden, wenn die Mitarbeitenden zu diesem Zweck eine externe Schulung  absolvieren müssen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen versuchen solche Absenzen zu vermeiden. Eine interne Schulung durch Fachpersonen ist ebenfalls nur die zweitbeste Lösung, da dadurch eine Fachperson zeitlich gebunden ist, deren Kompetenz zudem vor allem im Fachlichen, nicht aber im Didaktischen liegt.

In dieser Situation drängt sich die Unterweisung der Mitarbeitenden mit einem Online-Modul auf. Die Mitarbeitenden können dann lernen, wenn Sie Zeit dafür haben. Zudem kann das Unternehmen gegenüber den Behörden lückenlos nachweisen, dass die Schulungen stattgefunden haben.  Mit dieser Lösung kommen die Unternehmen Ihrer Nachweispflicht gemäss Kapitel 1.3 ADR / SDR nach. Die Mitarbeitenden erhalten zudem nach der erfolgreichen Absolvierung des Online-Moduls ein rechtskräftiges Zertifikat.

Viele Handels-Unternehmen, welche gewerblich Produkte mit Lithium-Ionen Batterien versenden, dürften sich dieser Nachweispflicht gar nicht bewusst sein, weil es ein schleichender Prozess ist. Man sieht den Produkten ja nicht auf den ersten Blick an, dass sich im Innern etwas geändert hat. Trotzdem steht der Unternehmer, die Unternehmerin in der Verantwortung. Vergleiche auch gewerbliche Transporte auf der Strasse (ADR), der Schiene (RID) und per Schiff (IMDG).
Bei Unsicherheit empfiehlt es sich einen Gefahrgut-Experten beizuziehen.

Mit dem Online Modul „Lithium-Ionen Batterien“ erhalten Unternehmen eine systematische Unterweisung und Informationsquelle für die tägliche Gefahrgut-Praxis. Indem die Mitarbeitenden den Kurs auf  rissip absolvieren entsteht automatisch der von der Behörde geforderte Nachweis der Unterweisung (Unterweisungspflicht / Dokumentationspflicht / Aufbewahrungspflicht).

Autor
Markus Schärli
Über:
Experte für didaktische Unternehmenskommunikation. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Journalist (Zeitung, Radio, Fernsehen) als auch als Managing Director einer internationalen Firma in der Unternehmenskommunikation und Gründer des E-Learning Spezialisten rissip. Er ist Dozent für Unternehmenskommunikation an der Hochschule Luzern und Co-Autor des E-Books: „Personal erfolgreich und effizient schulen".
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